Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Erwerb und Halten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, jedoch nicht als Dienstleistung für Dritte