| Gegenstand | Abschluss von Verträgen sowie die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, Darlehen, Versicherungen; die Vorbereitung, Entwicklung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr für eigene und fremde Rechnung; die Entwicklung von internationalen und nationalen Bauvorhaben und deren Management; Unternehmensberatung und Beratung bei Immobilientransaktionen. Ferner: die Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum von Wohnungseigentum i.S. des § 1 Absatz 2,3,5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder von Mietverhältnissen über Wohnräume für Dritte im Sinne des § 549 BGB (Wohnimmobilienverwalter) gemäß § 34 c GewO. |