| Gegenstand | Der Betrieb von Kindertagesstätten zum Zwecke der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Sinne des § 1 SGB VIII mit den Zielen:
- junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen;
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen;
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen;
- dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Weiterhin die Förderung der Bildung durch praktische Ausbildung und Qualifizierung im Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. |