Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
die Beteiligung an anderen Unternehmen, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung und die Verwaltung eigenen Vermögens.