| Gegenstand | Gemeinnütziger Zweck ist die Förderung der Erziehung und Bildung. Betrieb von Kindertagesstätten zum Zwecke der theoretischen und praktischen Förderung der pädagogischen Arbeit mit Kindern. Ziel ist dabei:
- Kinder in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen;
- Integration/Betreuung von Kindern mit einem Migrationshintergrund; zu diesem Zweck sollen anteilig mehrere Betreuungsplätze diesen Kindern vorbehalten werden;
- bilinguale Förderung in den Sprachen Deutsch und Arabisch; Förderung des friedvollen Miteinanders im Rahmen einer interkulturellen Pädagogik;
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen;
- Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen;
- dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen;
- dazu beizutragen, Körper, Geist und Seele der Kinder ganzheitlich gesund zu erhalten.
Grundlage dieser pädagogischen Arbeit sind die Werte und Normen des Berliner Bildungsprogramms. |