Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die deutschlandweite Errichtung, Einrichtung und der Betrieb von Buchmachergeschäften, konzessionierten Wettannahmen, Spielstätten und Wettagenturen, Sportbars und anderen gastronomischen Einrichtungen mit Schankkonzession, allgemeine Dienstleistung, der Vertrieb und die Vermittlung von Wetten und Spielen aller Art, insbesondere von Sportwetten, unter anderem (terrestrische) Wettbüros, über das Internet, digitale Netzwerke, Fernsehen und Telefon sowie von sonstigen Glücksspielen.