Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Insbesondere die Beratung beim Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensanteilen, Eigen- und Fremdkapitalbeschaffung, Strategieberatung, Interimsmanagement, Wahrnehmung von Aufsichts- und Beiratsmandaten.