Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb und Verkauf sowie die Verwaltung von Beteiligungen auf eigene Rechnung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung an anderen Gesellschaften sowie deren Vertretung