| Gegenstand | die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i. V .m. § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere Beratung und Vertretung in Steuersachen und Steuerstrafsachen; Hilfeleistungen bei der Erfüllung von Bilanzierungs- und Buchführungspflichten; Wahrnehmung fremder Interessen anlässlich der Beratung, Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
Tätigkeiten, die mit den Berufen des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, sind ausgeschlossen. |