| Gegenstand | Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 33, 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Tätigkeiten, die damit nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG), sonstige Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. |