| Gegenstand | Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen bzw. Untemehmen im In- und Ausland im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen. |