Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Errichtung und der Betrieb von Plattformen für Schwarmfinanzierungen sowie damit zusammenhängende Beratung und Dienstleistung unter Ausschluss von erlaubnispflichtigen Aktivitäten nach dem Kreditwesengesetz, dem Zahlungsdienstaufsichtsgesetz und dem Kapitalanlagegesetzbuch.