Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere solcher Unternehmen, die technologische Produkte für den Gesundheitssektor entwickeln und vertreiben, des weiteren der Erwerb und Vertrieb technologischer Produkte für den Gesundheitssektor sowie sonstige hiermit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen; erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach dem Kreditwesengesetz, werden nicht ausgeübt.