Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung (durch Subunternehmer), die Entwicklung, der Verkauf und die Ausrüstung von Immobilien, im Rahmen von Werkverträgen, als Schlüsselfertigleistung oder im Rahmen der Projektentwicklung, für Immobilienprojekte jeder Art, - und die Durchführung aller hiermit verbundenen Geschäfte, mit Ausnahme solcher Geschäfte, die eine Genehmigung gemäß § 34 c Gewerbeordnung erfordern.