Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, darf dieser Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Trockenbau, insbesondere sämtliche Bauarbeiten bei Deckenbekleidung, Wandverkleidung, Montagewände, Installationswände, Bodensysteme, Einbauten, Dämmungen und Isolierungen sowie sonstige Verkleidungungen