Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und Verkauf sowie die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien, die Erbringung von Maklertätigkeiten und Tätigkeiten eines Bauträgers i. S. v. § 34c Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 GewO.