| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Bildung, Sprach- und Verhaltensentwicklung sowie der Integration von Kindern.
(3) Zur Verwirklichung dieses Zweckes ist Gegenstand des Unternehmens die Errichtung und Unterhaltung von Kindertagesstätten und weiterer gemeinnütziger Einrichtungen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Dabei soll vor allem die Sprachförderung und die Wertevermittlung in die pädagogische Arbeit einfließen uncl wissenschaftliche Erkenntnisse der Pädagogik in die Praxis eingebracht werden. Außerdem fördert die Gesellschaft die Durchführung von Veranstaltungen zur Weiterbildung von Eltern und Erziehern.
(4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(6) Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an das Landesjugendamt Berlin zwecks Verwendung für gemeinnützige Zwecke. |