Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Der Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Unternehmensberatung sowie die nicht genehmigungspflichtige Erbringung von Dienstleistungen im Musik- und Entertainmentbereich, unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG (Kreditwesengesetz).