Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Anteilen an anderen Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.