Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Tätigkeiten im Bereich Social Media, Werbung über soziale Medien und Fernsehen, Betrieb von Online-Shops, Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Herstellung von und Teilnahme an Internet- und Fernsehproduktionen.