Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Organisation und Ausstattung von Büros aller Art sowie Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, die dieser Organisation und Ausstattung dienen einschließlich des technischen Kundendienstes.