Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Online-Marktplätzen, primär für die Human- und Zahnmedizin, die Tiermedizin und die Kosmetikbranche. Ausgenommen vom Gegenstand, sei es beim Betrieb von Online-Marktplätzen noch vom Warenhandel, sind Arzneimittel. Des Weiteren sind Gegenstand der genehmigungsfreie Handel mit Waren, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen sowie alle damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.