Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Gebäudeverwaltung, insbesondere für die Bereiche Reinigung und Pflege von Gebäuden, Gebäudeteilen und Anlagen sowie Hausmeisterleistungen; Abriss- und Trockenbauarbeiten.