| Gegenstand | Verlegen von Fliesen, Platten, Mosaik, Estrich, Parkett und Böden, sämtliche Arbeiten im Bereich Trockenbau, der Einbau von genormten Baufertigteilen, sämtliche Arbeiten zum Holz- und Bautenschutz, sämtliche Arbeiten als Generalunternehmer, soweit dafür eine Genehmigung gemäß § 34 c GewerbeO nicht erforderlich ist, die Bauüberwachung und -betreuung, die Vermittlung von Subunternehmern, sofern hierfür eine Erlaubnis nicht erforderlich ist, sowie der Handel mit Baumaterialien aller Art. |