Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
(1) die Planung, Finanzierung, Produktion und Durchführung von Veranstaltungen jeder Art, insbesondere Live-Entertainment-Veranstaltungen, sowie die Planung und Errichtung entsprechender Aufführungsstätten sowie die Bewerbung aller vorgenannten Gegenstände. Das Erbringen von Dienstleistungen für Unternehmen im Entertainmentbereich. Nicht erfasst sind genehmigungspflichtige Geschäfte, sofern die erforderliche Genehmigung nicht vorliegt.
(2) das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.