| Gegenstand | a) die Vermietung von Immobilien, Soweit es zur Erfüllung diese Zweckes erforderlich ist, kann die Gesellschaft Bauten oder Teile davon in allen Rechts-und Nutzungsformen errichten, mieten, betreuen, bewirtschaften und verwalten.
b) die Ausübung des Installateur- und Heizungsbauer-Handwerks. |