Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Grundstücken, Verwaltung von Haus- und Grundbesitz, Vermittlung von Baufinanzierungen, Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsberechnungen, Vermittlung von Immobilien, Geschäftsführung von Grundstücksgesellschaften.