Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung, Produktion, Co-Produktion und Auswertung von nationalen und internationalen Spielfilmen, TV Serien und sonstigen audio-visuellen Produkten