Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die wirtschaftliche Beratung von Unternehmen und Personen einschließlich der Beratung im Zusammenhang mit der Finanzierung, dem Erwerb und der Veräußerung von Anteilen oder sonstigen Beteiligungen an Gesellschaften sowie dem Erwerb und der Veräußerung von Immobilien, Erwerb und Veräußerung von Anteilen oder sonstigen Beteiligungen an Gesellschaften, wobei erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz nicht ausgeübt werden sowie Erwerb und Veräußerung von Immobilien durch die Gesellschaft selbst.