Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung und Verwaltung eigener Immobilien, der Erwerb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die Beteiligung an solchen auf eigenen Namen und eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte sowie deren Vertretung und Verwaltung.