Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verkehrs- und Passantenzählungen, Wirtschaftlichkeits- und Wettbewerbsanalysen, Ablesungen in der Strom- und Energiewirtschaft, Gesundheits-, Sozial- und Marktforschung.