| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter bei Personengesellschaften, stets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sowie die Anlage von eigenem Vermögen. Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen in diesem Zusammenhang, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung, insbesondere nach Gewerbeordnung, Kreditwesengesetz und Kapitalanlagegesetzbuch, erforderlich ist. |