Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ankauf, Zwischenlagerung, Verkauf und Einbau von genormten Baufertigteilen von Möbeln sowie der Export und Import von beliebigen Waren, internationale Transportvermittlung, Logistik und Beratung