Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung. Zu diesen Zwecken kann die Gesellschaft entsprechende Einrichtungen errichten und den Betrieb derartiger Projekte und Einrichtungen auf andere Weise fördern.