Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften im In- und Ausland, insbesondere Immobiliengesellschaften. Die Gesellschaft ist ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte tätig.