| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Die Gesellschaft fördert außerdem mildtätige Zwecke. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: a) Förderung der Bildung und Erziehung: die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen der Jugendsozialarbeit gem. § 13 SGB VIII (z.B. Beratung, Bildung und Begleitung in der Berufsorientierung oder im Übergang von Schule in die Arbeitswelt); die Entwicklung und Durchführung von Angeboten zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie gem. § 16 SGB VIII (z.B. Kurse zur Familienbildung, Beratung von Familien in Fragen zur Erziehung und Entwicklung sowie Angebote der Familienfreizeit und Familienerholung bei gleichzeitiger erzieherischer Betreuung der Kinder); die Entwicklung und Durchführung von Bildungs- und Förderangeboten für Eltern, Jugendliche und Kinder (z.B. Kompetenztrainings); entwicklungspädagogische Hilfestellungen für Schüler, Studierende, Praktikanten und deren Eltern; Entwicklung und Durchführung von generationsübergreifenden Kultur-, Bildungs-, Integrations- und Begegnungsprojekten wie z.B. Elternkurse, betreute Familienreisen, Hausaufgabenbetreuung, Gesundheitserziehung. b) Förderung des Wohlfahrtswesens: Förderung der Nachbarschaftshilfe zur Beseitigung der Isolation von Familien innerhalb eines Treffpunktes (z.B. Einrichtung offener Treffpunkte für Eltern mit Angeboten zur Selbsthilfe und thematisch ausgerichteten Informationsveranstaltungen). c) Förderung mildtätiger Zwecke: materielle Hilfen für hilfsbedürftige Personen i.S. des § 53 Abgabenordnung. |