| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, das Halten, die Beteiligung und die Veräußerung von Immobilien und Geschäftsanteilen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen und die Geschäftsführung an solchen Unternehmen auszuüben. |