Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit und die Herstellung von Filmen jeder Art, insbesondere von Musikvideos, Animation für neue Medien - insbesondere Internet - Merchandising, Musikverlag, Printwerbung, Image-, Spiel-, Werbe- und Dokumentarfilmen für öffentlich-rechtliche und private Sender und andere Auftraggeber sowie Eigenproduktionen, die Herstellungsdurchführung für andere Filmhersteller, der Vertrieb von Filmen, der Handel mit Filmrechten.