Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben und Verwalten von gastronomischen Betrieben. Das Betreiben und Aufstellen von Automaten und Geldspielautomaten. Der An- und Verkauf von gastronomischen Einrichtungen und Betrieben. Die Beteiligung an anderen Kapitalgesellschaften.