Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Planung, die Ausführung und die Wartung von Anlagen zur Steuerung und zur Überwachung technologischer Prozesse.