Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Zweck der Gesellschaft ist weiter die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der oben genannten steuerbegünstigten Zwecke;
(2) Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch:
- Unterhaltung von Kindergärten, Kindertagesstätten nebst entsprechenden Einrichtungen zum Zweck der Kindertagespflege und Betreuung sowie durch den Betrieb von privaten Schulen (Ersatzschulen) und Einrichtungen der Erwachsenenbildung (Berufliche Weiterqualifizierung und -entwicklung in schulähnlichen Weiterbildungsstätten).
- Entwicklung und Erprobung von Konzepten und konzeptionelle Unterstützung für steuerbegünstigte Körperschaften, die Kinder und Jugendliche betreuen, erziehen und bilden mit der Zielsetzung, Bildungschancen zu eröffnen und Bildungsbenachteiligungen zu mildern;
(3) Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke auch durch die materielle und immaterielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften im Inland und anderer Körperschaften im Ausland, soweit sie die unter Absatz 1 genannten Zwecke verfolgen. Insoweit ist sie Fördergesellschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO.