| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Zweck der Gesellschaft ist weiter die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der oben genannten steuerbegünstigten Zwecke;
(2) Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch:
- Unterhaltung von Kindergärten, Kindertagesstätten nebst entsprechenden Einrichtungen zum Zweck der Kindertagespflege und Betreuung sowie durch den Betrieb von privaten Schulen (Ersatzschulen) und Einrichtungen der Erwachsenenbildung (Berufliche Weiterqualifizierung und -entwicklung in schulähnlichen Weiterbildungsstätten).
- Entwicklung und Erprobung von Konzepten und konzeptionelle Unterstützung für steuerbegünstigte Körperschaften, die Kinder und Jugendliche betreuen, erziehen und bilden mit der Zielsetzung, Bildungschancen zu eröffnen und Bildungsbenachteiligungen zu mildern;
(3) Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke auch durch die materielle und immaterielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften im Inland und anderer Körperschaften im Ausland, soweit sie die unter Absatz 1 genannten Zwecke verfolgen. Insoweit ist sie Fördergesellschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO. |