mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Erwerb, die Verwaltung, die Entwicklung, die Vermietung und die Veräußerung von eigenen Immobilien jeglicher Art; Tätigkeiten, die einer Erlaubnis gem. § 34c Gewerbeordnung bedürfen, sind ausdrücklich ausgeschlossen