| Gegenstand | Betrieb von ambulanter und stationärer Pflege in verschiedenen Pflegeeinrichtungen. Einrichtung und Umsetzung medizinischer, am Bedarf der zu versorgenden Menschen ausgerichteter Versorgungsstrukturen und insbesondere der Betrieb von oder die Mitwirkung an ganzheitlichen, hochwertigen Versorgungsangeboten. Erbringung von Leistungen für zu versorgende Menschen im Rahmen der integrierten Versorgung sowie durch den Betrieb von Einrichtungen, die eine solche integrierte Versorgung anbieten, und durch den Abschluss entsprechender Verträge mit den Kostenträgern sowie häusliche Alten- und Krankenpflege gemäß den Regelungen des SGB XI. sowie SGB V., unter Beachtung der dazu jeweils erforderlichen Genehmigungen, sowie Hilfe im täglichen Leben für Bürger im Bereich Behörden, Besorgungen und soziale Beratungen, Übersetzungen und ähnliche lebenserleichternde Dienstleistungen. |