Ist ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Abwickler gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Kaufen, Halten und Verkaufen von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Entwicklung, Errichtung, Sanierung und Vermietung sowie der Vertrieb von Immobilien aller Art. Insbesondere die Vermietung von Musikproberäumen und sonstigen Gewerberäumen.
Tätigkeiten die nach der Gewerbeordnung oder dem Kreditwesengesetz einer Erlaubnis bedürfen, sind vom Gegenstand des Unternehmens ausgenommen.