| Gegenstand | Die Beratung nationaler und internationaler Unternehmen, privater Personen sowie öffentlich rechtlicher Institutionen aus Wirtschaft, Medien und Politik in den Bereichen Management, Finance und Marketing im Bereich der Digitalwirtschaft, sofern sämtliche vorgenannten Unternehmensgegenstände nicht unter § 34 c GewO fallen und sofern für sämtliche vorgenannten Unternehmensgegenstände kein gesetzliches Erlaubniserfordernis besteht, zum Beispiel nach KWG. Ferner ist Gegenstand der Kauf und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. |