Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
der Handel mit Getränken und Lebensmitteln, die Markenentwicklung und Beratung bei Markteinführung sowie die Vornahme von Investitionen für Getränke- und Lebensmittelunternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Geschäfte.