Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien. Ausgenommen sind alle Tätigkeiten, die unter § 34c GewO fallen.