Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf von Wohn- und Geschäftshäusern, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien aller Art, Errichtung, An- und Verkauf von Immobilien aller Art im eigenen Namen und eigener Rechnung, nicht jedoch für die Dienstleistung Dritter.