| Gegenstand | Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen bzw. Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen. |