Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen und die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen.